Der Bundesrat Bern, 21. Juni 2017 Positionspapier und Aktionsplan des Bundes- rates zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt Bericht des Bundesrates zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans (Periode April 2015 bis März 2017) Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................... 1 1.1 Ausgangslage .............................................................................................................. 1 1.2 Stand der Umsetzung und Ausblick ............................................................................. 1 2 Mitgestalten der CSR-Rahmenbedingungen............................................................ 2 2.1 Massnahmen ............................................................................................................... 2 2.2 Aktivitäten in internationalen Organisationen ............................................................... 3 2.2.1 OECD...................................................................................................................... 3 2.2.2 UNO ........................................................................................................................ 4 2.2.3 ILO .......................................................................................................................... 5 2.2.4 Europarat ................................................................................................................ 6 2.3 Themenspezifische Aktivitäten ..................................................................................... 6 2.3.1 Öffentliches Beschaffungswesen ............................................................................. 6 2.3.2 Menschenrechte ...................................................................................................... 7 2.3.3 Umwelt und Gesundheit .......................................................................................... 8 2.3.4 Rohstoffbericht ........................................................................................................ 9 3 Sensibilisierung und Unterstützung der Schweizer Unternehmen ...................... 10 3.1 Massnahmen ............................................................................................................. 10 3.2 Allgemeine Sensibilisierungsaktivitäten...................................................................... 10 3.3 Themenspezifische Sensibilisierungsaktivitäten ......................................................... 11 3.3.1 Beschaffung .......................................................................................................... 11 3.3.2 Finanzbereich........................................................................................................ 11 3.3.3 Korruption.............................................................................................................. 12 3.3.4 Vereinbarkeit Beruf und Familie ............................................................................ 12 3.3.5 Chancen- und Lohngleichheit ................................................................................ 13 3.3.6 Berufliche Integration ............................................................................................ 14 3.3.7 Gesundheitsförderung ........................................................................................... 15 3.4 Vorbildrolle Bund ....................................................................................................... 15 4 Fördern der CSR in Entwicklungs- und Transitionsländern ................................. 16 4.1 Massnahmen ............................................................................................................. 16 4.2 Wertschöpfungsketten ............................................................................................... 16 4.3 Unternehmensführung, Besteuerung, Finanzierungsinstrumente ............................... 17 5 Fördern der Transparenz......................................................................................... 18 5.1 Massnahmen ............................................................................................................. 18 5.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung ................................................................................ 18 5.3 Rohstoffe, Produkte, Konsumenteninformation .......................................................... 19 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................... 21 II/2 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Der Bundesrat hat am 1. April 2015 ein Positionspapier und Aktionsplan zur gesellschaftli- chen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR1) verabschie- det (CSR-Positionspapier).2 Es verfolgt zwei Hauptziele: Es informiert Unternehmen und de- ren Anspruchsgruppen über die Ziele und Erwartungen des Bundes in Bezug auf die CSR und gibt einen Überblick über aktuelle und zukünftige CSR-Aktivitäten auf Bundesebene. Das CSR-Positionspapier legt vier strategische Stossrichtungen der Bundesaktivitäten fest. Der Bund setzt sich für die Gestaltung von CSR-Rahmenbedingungen ein, sensibilisiert und unterstützt Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung der CSR, stärkt die CSR in Entwick- lungs- und Transitionsländern und fördert die Transparenz von CSR-Aktivitäten. Zehn Massnahmen und rund 80 Aktivitäten zu den vier Stossrichtungen sind in einem Aktionsplan 2015-2019 festgehalten, der Bestandteil des Positionspapiers ist. Der vorliegende Bericht in- formiert über den Stand der Umsetzung der Massnahmen entlang den vier strategischen Stossrichtungen für die Periode vom 1. April 2015 bis 31. März 2017. 1.2 Stand der Umsetzung und Ausblick Seit der Veröffentlichung des CSR-Positionspapiers haben wichtige Entwicklungen auf inter- nationaler und nationaler Ebene die CSR noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit ge- rückt. Auf internationaler Ebene wurden 2015 im Rahmen der UNO-Agenda 2030 die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) verabschiedet.3 Unterneh- men können einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieser Ziele leisten4. Die G7 bekannte sich in ihrer Leaders‘ Declaration anlässlich ihres Summits im Juni 2015 zur Stärkung von Me- chanismen, die den Zugang zu Abhilfe ermöglichen (z.B. im Zusammenhang mit der Verlet- zung von Arbeitnehmerrechten oder von Umweltstandards), darunter die Nationalen Kon- taktpunkte zur Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.5 Zur Umsetzung der OECD-Leitsätze durch die Unternehmen erarbeitete und lancierte die OECD Leitfäden für den Rohstoff-, Landwirtschafts-, Textil- und Finanzsektor sowie ein branchen- übergreifendes Instrument zur Wahrnehmung der Sorgfaltsprüfung. Zudem wurden 2015 die revidierten G20/OECD-Grundsätze der Corporate Governance für den Privatsektor und die OECD-Leitsätze für staatseigene Unternehmen veröffentlicht. In den EU-Mitgliedstaaten lau- fen sodann die Umsetzungsarbeiten zur im Oktober 2014 verabschiedeten EU- Transparenzrichtlinie (Nachhaltigkeitsberichterstattung)6. In der Schweiz hat der Bundesrat im Dezember 2016 einen Bericht mit einem nationalen Ak- tionsplan für die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ver- abschiedet.7 Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen des Grundlagenberichts Roh- stoffe konnten weitere Fortschritte betreffend Stärkung der Rahmenbedingungen für die Rohstoffbranche und Reduktion der Risiken (z.B. betreffend Sozialstandards) erzielt wer- 1 Der Begriff CSR wird dem von der OECD verwendeten Begriff „verantwortungsvolle Unternehmensführung“ (Responsible Business Conduct, RBC) gleichgestellt. 2 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Gesells chaftliche_Verantwortung_der_Unternehmen/Positionspapier_und_Aktionsplan_BR.html 3 www.eda.admin.ch/agenda2030/de/home/aktuell/news.html/content/agenda2030/de/meta/news/2017/1/17-ziele-fuer- nachhaltige-entwicklung 4 Gemäss Ziel 12.6. werden insbesondere grosse und transnationale Unternehmen dazu ermutigt, nachhaltige Verfahren einzu- führen und darüber zu berichten. 5 www.bundesregierung.de/Content/EN/_Anlagen/G7/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S.8 6 Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen; http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095&from=DE 7 www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/46597.pdf den.8 Eine 2016 durchgeführte externe Überprüfung (Peer Review) hat dem Schweizer Na- tionalen Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKP) ein gu- tes Zeugnis ausgestellt.9 Eine Allianz von 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat im Oktober 2016 die eidgenös- sische Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt“ eingereicht. Die Volksinitiative verlangt eine gesetzlich verbindliche Sorgfaltsprüfung zu Menschenrechten und Umwelt sowie Haftungsbestimmungen für Schweizer Unternehmen betreffend Auslandaktivitäten. Der Bundesrat anerkennt im Kern die Anliegen der Volksinitia- tive, empfiehlt dem Parlament aber deren Ablehnung ohne Gegenvorschlag, da diese insbe- sondere beim Haftungsbereich zu weit geht.10 Der vorliegende Bericht zeigt Fortschritte in allen vier strategischen Stossrichtungen des Bundes im Bereich CSR auf. Nach Ansicht des Bundesrats haben sich diese bewährt. Er er- achtet es weiterhin als zielführend, dass sich die Schweiz aktiv an der Erarbeitung multilate- raler CSR-Standards beteiligt und diese umsetzt. Dies allerdings international abgestimmt, damit für Schweizer Unternehmen keine nachteiligen Rahmenbedingungen entstehen. Zu- dem begrüsst der Bundesrat die Fortschritte bei der Unterstützung und Sensibilisierung der Unternehmen wie z.B. die vom Bund unterstützten Aktivitäten im Rahmen des Global Com- pact Netzwerk Schweiz oder das neue CSR-Webportal des Bundes.11 Diese Arbeiten sollen weitergeführt und künftig nach Möglichkeit noch stärker auf KMU ausgerichtet werden. Die Förderung der CSR und der Transparenz in Entwicklungs- und Transitionsländern in spezifi- schen Sektoren (z.B. Kakao, Gold, Textil) wird begrüsst und soll weitergeführt werden. Schliesslich soll sich der Bund weiterhin auf nationaler und internationaler Ebene für die För- derung, Harmonisierung und Verhältnismässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen einsetzen. Der Bundesrat anerkennt, dass die CSR einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitszie- le der UNO leisten kann. Gleichzeitig kann sie einen direkten Nutzen für Unternehmen (z.B. durch Einsparungen beim Energie- und Rohstoffverbrauch oder dank produktiveren Mitarbei- tenden) stiften. Der Bundesrat legt Wert darauf, dass die CSR im Dialog mit den Unterneh- men und den Anspruchsgruppen (z.B. NGO, Gewerkschaften) gefördert wird. Zur Sicherstellung der Politikkohärenz wird das SECO die Umsetzung und Weiterentwick- lung des Aktionsplans weiterhin zusammen mit den betroffenen Departementen und Ämtern koordinieren. Vertreter externer Interessengruppen (u.a. Unternehmen, Verbände, Arbeit- nehmerorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft) werden in diese Arbei- ten einbezogen. Dabei werden auch wichtige nationale und internationale CSR- Entwicklungen berücksichtigt. 2 Mitgestalten der CSR-Rahmenbedingungen 2.1 Massnahmen A.1. Der Bund vertritt die Schweiz als aktives Mitglied in internationalen Organisationen und setzt sich für die Erarbeitung und Aktualisierung von wirksamen und transparenten CSR-Standards ein. Er wirkt dabei auf deren Kohärenz, Verhältnismässigkeit und Harmonisierung hin. Eingegangene Ver- pflichtungen werden umgesetzt. A.2. Der Bund fördert CSR durch die Erarbeitung, Aktualisierung und Umsetzung von branchen- und themenspezifischen nationalen Strategien und Aktionsplänen. 8 www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58384.html und www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-64777.html 9 https://mneguidelines.oecd.org/ncppeerreviews.htm 10 www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-65222.html 11 www.csr.admin.ch 2/21 2.2 Aktivitäten in internationalen Organisationen 2.2.1 OECD Mit Blick auf die Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen unterstützt die Schweiz die Erarbeitung bzw. praktische Anwendung von branchenspezifischen OECD- Instrumenten zur Sorgfaltsprüfung in der Wertschöpfungskette.12 Bei diesen Aktivitäten für den Rohstoff-, den Landwirtschafts- und den Finanzsektor ist sie Mitglied des jeweiligen Steuerungsausschusses und leistet einen finanziellen Beitrag. So wirkt sie z.B. am geplanten Pilotprojekt zur Anwendung des Leitfadens der OECD und der Food and Agriculture Orga- nization über verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten durch Unternehmen mit. Weiter wurden Unternehmen durch Anlässe und direkte Kontakte über die sektoriellen OECD-Leitfäden informiert. Auch vertritt die Schweiz ihre Position bei der OECD betreffend den Arbeiten für eine Anleitung mit Empfehlungen zur Sorgfaltsprüfung in der Wertschöp- fungskette für alle Branchen. Zwecks Überprüfung seiner Praxis hat sich der Schweizer Nationale Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKP) 13 freiwillig einer Peer Review unter- zogen.14 Der Bericht15 zur Länderprüfung der Schweiz, der im März 2017 verabschiedet wur- de, stellt dem Schweizer NKP ein gutes Zeugnis aus. Die sechs darin enthaltenen Empfeh- lungen betreffen den Aufgabenbereich des NKP-Beirats, die Rolle der ad-hoc Arbeitsgruppen, die Promotionsaktivitäten (u.a. die Rolle der NGO-Vertreter im NKP-Beirat) sowie bestimmte Prozessschritte des NKP-Verfahrens. In der Berichtsperiode wurden dem NKP vier mutmassliche Verstösse gegen die Leitsätze unterbreitet. Diese betrafen die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) in Katar und in Bahrain, den World Wide Fund for Nature International (WWF) in Kamerun sowie SGS in Mali. Zu den Eingaben betreffend Fifa in Katar und WWF in Kamerun wurden Mediationsverfahren eingeleitet. Auf die Eingaben zu FIFA in Bahrain und SGS in Mali ist der NKP nicht eingetreten, da die Krite- rien nicht erfüllt waren. Die bereits vor der Berichtsperiode eingereichte Eingabe zu Holcim in Indonesien ist in Bearbeitung.16 Im Bereich der Corporate Governance (CG) wurden die G20/OECD-Grundsätze für die CG im Privatsektor sowie die Leitsätze für die CG staatseigener Unternehmen revidiert und das Ergebnis 2015 veröffentlicht. Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Vorlage zur Aktien- rechtsrevision, die zurzeit im Parlament beraten wird, auch die Stärkung der CG des Schweizer Privatsektors gemäss den OECD-Grundsätzen vor (z.B. Stärkung der Aktionärs- rechte, Bestimmungen zu den Vergütungen). Weiter hat das Financial Stability Board17 die Umsetzung der Grundsätze bei Finanzinstituten im Rahmen einer Peer Review untersucht. Die Einhaltung der Leitsätze (staatseigene Unternehmen) auf Bundesebene wurde während der Revision des OECD-Regelwerks laufend geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die In- strumente des Bundes im Bereich der CG den OECD-Leitsätzen in praktisch allen Belangen genügen. Ein gewisser Handlungsbedarf verbleibt bei der Bestellung der obersten Füh- rungsorgane bundesnaher Unternehmen (Standardisierung der Wahlen der obersten Füh- rungsorgane zwecks erhöhter Transparenz und Einheitlichkeit). 12 http://mneguidelines.oecd.org/sectors/ 13 www.seco.admin.ch/nkp 14 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2016, S. 59/60, www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Aussenwirtschafts/Berichte _zur_Aussenwirtschaftspolitik/bericht-zur-aussenwirtschaftspolitik-2016.html 15 https://mneguidelines.oecd.org/ncppeerreviews.htm 16 Berichte zu NKP-Fällen, www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/NKP/S tatements_zu_konkreten_Faellen.html 17 www.fsb.org/2016/08/thematic-peer-review-on-corporate-governance-summary-terms-of-reference/. 3/21 Zur Umsetzung der OECD-Antikorruptionskonvention18 und einer aus der dritten Phase des OECD-Länderexamens im Jahr 2013 resultierenden Empfehlung sensibilisieren verschiede- ne Bundesstellen v.a. kleinere und mittlere international tätige Schweizer Unternehmen für Korruptionsrisiken im Auslandgeschäft (vgl. Ziff. 3.3.3). Zurzeit bereitet die Schweiz die vierte Phase des Länderexamens zur Umsetzung der OECD-Konvention vor. Weiter unterstützt die Schweiz osteuropäische und zentralasiatische Länder bei der Umsetzung der Antikorrupti- onskonventionen der OECD, des Europarats und der UNO. Mit Blick auf die Tätigkeit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) wirkte die Schweiz an der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsleitlinien der OECD für staatliche Ex- portkreditinstitutionen19 mit. Unter anderem gestützt auf diese Richtlinie wurde in der SERV- Verordnung die Pflicht der Unternehmen aufgenommen, der SERV für das Versicherungsge- schäft relevante Informationen über Menschenrechte zu liefern.20 2.2.2 UNO Im Rahmen der Verabschiedung der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Herbst 2015 wurden 17 politische Ziele (Sustainable development goals, SDG) definiert, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Diese Ziele gelten für alle Mitgliedstaaten. Die Umsetzung der SDG auf nationaler Ebene erfordert eine umfassende Koordination innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch darüber hinaus, zum Beispiel mit den Kantonen und mit dem Privatsektor. Dieser Koordinationsprozess wurde 2016 lanciert und zielt unter anderem darauf ab, ein Monitoring aufzubauen, das die Berichterstattung zur Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz an das High-level political forum for sustainable development der UNO sicherstellen wird. Der Schweizer Privatsektor soll dabei systematisch einbezogen werden. Insbesondere sollen die Unternehmen dazu animiert werden, entsprechend ihren Möglichkeiten einen Beitrag zur Umsetzung der SDG zu leisten. Darüber hinaus sollen sie im Rahmen ihrer unternehmeri- schen CSR-Berichterstattung ihre Beiträge zu den SDG ausweisen. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Agenda 2030 führt dazu einen regelmässigen Dialog mit wichtigen Akteuren des Privatsektors, etwa mit der economiesuisse, dem Netzwerk Schweiz des Global Com- pact und dem Verband für nachhaltiges Wirtschaften (öbu21). Der UNO Global Compact (UNGC) ist eine Initiative, die Unternehmen zu mehr Verantwor- tung in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz, Korruptions- prävention und Rechenschaft anhält. Der Bund unterstützt diese Initiative finanziell über den Global Compact Trust Fund und durch die Finanzierung spezifischer Aktivitäten in Bereichen wie Gleichstellung der Frauen, Korruptionsbekämpfung oder Unternehmensverhalten in Kon- fliktregionen. 2016 hat der UNGC eine neue Vierjahresstrategie verabschiedet, die 2020 Strategy. Diese stellt die SDG in der Vordergrund und zielt darauf ab, den UNGC bis 2020 substantiell zu vergrössern, sowohl bezüglich Anzahl Unternehmen, die sich dem UNGC an- geschlossen haben, als auch bezüglich geographische Verbreitung auf globaler Ebene. Schliesslich werden mit der neuen Strategie für Firmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen USD pro Jahr obligatorische Mitgliederbeiträge eingeführt. Die Umsetzung der 2020 Strategy soll zur Konsolidierung und zur Expansion des UNGC Netzwerks auf globaler Ebene beitragen. Die Schweiz nahm im November 2015 an der sechsten Staatenkonferenz der UNO- Konvention gegen die Korruption (UNCAC) in St. Petersburg teil. Auf Grundlage einer durch die Schweiz eingereichten Resolution wurde dabei der zweite Evaluationszyklus lanciert, welcher die Kapitel Prevention und Asset Recovery zum Gegenstand hat. Der zweite Evalua- 18 OECD-Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im interna- tionalen Geschäftsverkehr, SR 0.311.21 19 OECD Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence , www.oecd.org/tad/xcred/oecd-recommendations.htm 20 Art. 8, SR 946.101 21 Verband für nachhaltiges Wirtschaften, www.oebu.ch 4/21 tionszyklus wurde anlässlich des Treffens der Implementation Review Group im Juni 2016 operationalisiert. Die Schweiz wird als Prüferin wirken22 und ab Sommer 2020 selbst geprüft werden. Die Schweiz bringt sich darüber hinaus in die der Staatenkonferenz unterstehenden thematischen Arbeitsgruppen ein, die regelmässig in Wien tagen. So hat sie beispielsweise ihr neues Potentatengeldergesetz vorgestellt, welches international bereits als Vorzeigemo- dell gilt. Die Schweiz hat sich im UNO-Menschenrechtsrat dafür eingesetzt, den bisher primär täter- orientierten strafrechtlichen Fokus des Antikorruptionsrechts um einen komplementären menschenrechtlichen Ansatz zu erweitern. Dies insbesondere mit einem Follow-up zur Reso- lution 29/11 (2015), die zum Bericht des UNO-Hochkommissars zu Guten Praktiken in der Bekämpfung negativer Einflüsse von Korruption auf die Verwirklichung von Menschenrech- ten führte. So kann sich z.B. Bestechung von Regierungsmitgliedern durch Investoren nega- tiv auf das öffentliche Ausbildungswesen auswirken23. Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes und spielt eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung der Rechte der Frau und der Gleichstellung von Frau und Mann. Die Schweiz ist dem Übereinkommen 1997 beigetreten und hat sich da- zu verpflichtet, die Menschenrechtsgarantien des Übereinkommens innerstaatlich umzuset- zen. U.a. wirkt die Schweiz darauf hin, dass die in der Schweiz ansässigen Unternehmen die Menschenrechte gegenüber Frauen auch bei ihren Auslandaktivitäten beachten. Im Novem- ber 2016 wurde der 4. und 5. Schweizer Staatenbericht im CEDAW-Ausschuss präsentiert. Dieser befasst sich mit dem Stand der Umsetzung aller CEDAW-Bereiche in der Schweiz (Gleichstellung im Erwerbsleben, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Menschenrechte, usw.). Die neuen CEDAW-Empfehlungen werden auf Ebene Bund und Kantone auch mit Blick auf die nächste Berichterstattung ab 2017 umgesetzt. Eine der Empfehlungen des UNO-Ausschusses über die Rechte des Kindes bezüglich der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention für die Schweiz behandelt die Auswirkungen von Wirtschaftsaktivitäten auf die Kinderrechte.24 Die Schweiz muss bis im September 2020 ihren nächsten Bericht über die Umsetzung dieser Konvention präsentieren. 2.2.3 ILO Im Rahmen der Umsetzung der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit strebt der Bundesrat die Ratifikation des Protokolls zum Kernübereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit an. Der Ständerat hat der Ra- tifikation im März 2017 als Zweitrat zugestimmt. Nach Ablauf der fakultativen Referendums- frist wird der Bundesrat in der Lage sein, das Protokoll zu ratifizieren. In Partnerländern un- terstützt die Schweiz die Umsetzung der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit mittels Programmen der IAO (Sustaining Competitive and Responsible Enterprises (SCORE) und Better Work vgl. Ziff. 4.2). Seit 2015 hat SCORE 3‘000 Manager und Arbeiter/innen von 370 KMU in verantwortungsvoller Unternehmensführung ausgebildet. Gestützt auf die IAO-Erklärungen hat die Schweiz einen institutionellen Dialog zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen mit China und Vietnam aufgebaut, der auf einem Erfahrungsaus- tausch mit Arbeitsbehörden und Sozialpartnern fokussiert. Gestützt auf die IAO-Erklärung über soziale Gerechtigkeit hat sich die Schweiz im Rahmen der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) 2016 in der Diskussion zu menschenwürdigen Ar- beitsbedingungen in den Wertschöpfungsketten engagiert. Die IAK beauftragte die IAO, be- stehende Gouvernanzlücken in globalen Wertschöpfungsketten, die zu unwürdigen Arbeits- bedingungen führen, zu schliessen und damit zu einem nachhaltigen Wachstum beizutragen. 22 Zeitraum noch offen 23 A/HRC/32/22; www.ohchr.org/EN/Issues/Development/GoodGovernance/Pages/BestPractices.aspx 24 www.eda.admin.ch/content/dam/eda/en/documents/aussenpolitik/internationale-organisationen/Empfehlungen-Ausschusses- Bericht-Uebereinkommens-Rechte-Kindes-2015_EN.pdf 5/21 Die Schweiz strich die Bedeutung eines sektoriellen und pragmatischen Ansatzes, basierend auf erfolgreichen und von der Schweiz unterstützten Programmen wie SCORE und Better Work hervor. Der Mechanismus der Tripartiten Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der IAO von 1977 wurde vom Verwaltungsrat der IAO im März 2017 überprüft. Der Verwaltungsrat entschied, die Grundsatzerklärung auf nationaler Ebene durch tripartite, nationale Kontaktpunkte zu fördern. Die Schweiz wird in Zusammenarbeit mit der IAO prü- fen, ob diese neue Aufgabe im Rahmen der Tripartiten Kommission für Angelegenheiten der IAO wahrgenommen werden kann. Dadurch würde die Zusammenarbeit der Sozialpartner in diesem Bereich verbessert. 2.2.4 Europarat Im März 2016 hat das Ministerkomitee des Europarates Empfehlungen betreffend Men- schenrechte und Wirtschaft verabschiedet.25 Diese unterstützen Mitgliedstaaten bei der Ver- meidung und Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen. Die Schweiz ist ein aktives Mitglied der Arbeitsgruppe soziale Verantwortung von Unternehmen und war als eines von 12 Mitgliedern des Redaktionskomitees an der Ausarbeitung dieser Empfehlung massgeblich beteiligt. Aufgabe der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) ist die Durchfüh- rung von wechselseitigen Länderprüfungen über die Umsetzung der Konventionen und wei- teren Instrumenten des Europarates zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption. Die derzeitige vierte Evaluationsrunde hat die Korruptionsprävention in Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften zum Thema. Die GRECO würdigt im März 2017 veröffentlichten Prüfungsbericht der Schweiz deren Institutionen, die sich durch grosse Selbstständigkeit, konsensuale Entscheidfindung, Miliz- und Konkordanzsystem sowie eine Kultur des Vertrau- ens und der Diskretion auszeichnen. Sie hält fest, dass es kaum grössere Korruptionsfälle gibt. Schwachstellen des Systems ortet die Staatengruppe aber beim subtilen Druck, der auf die Akteure in Politik und Justiz ausgeübt werden kann. GRECO empfiehlt der Schweiz, dass Parlament, Gerichte und die Bundesanwaltschaft Verhaltensrichtlinien mit Kommentaren und konkreten Beispielen erlassen und ihre Mitglieder entsprechend sensibilisieren sollen..26 2.3 Themenspezifische Aktivitäten 2.3.1 Öffentliches Beschaffungswesen Das im revidierten WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) verankerte Arbeitsprogramm zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung im Zusammenhang mit den internationalen Handelsverpflichtungen wird im Rahmen der regulären Treffen des GPA-Komitees in Genf umgesetzt. Dazu haben verschiedene GPA-Mitglieder - u.a. die Schweiz - Informationen zu den nationalen Praktiken in diesem Bereich geliefert, auf deren Basis ein Symposium durchgeführt wurde. Die Resultate dieser Arbeiten werden in die für 2017 vorgesehene Aufnahme einer erneuten Revision des GPA einfliessen. Die Ratifikation des revidierten GPA durch die Schweiz wird 2017 angestrebt. Die Totalrevision des Beschaffungsrechts hat neben der Umsetzung des revidierten GPA das Ziel, die Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen weitgehend zu harmonisieren. 27 Der Entwurf des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 28 ent- hält im Sinne von CSR-Marktanreizen zum einen Vorgaben betreffend zwingend einzuhal- tende Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen. Demnach müssen, wenn eine 25 Recommendation CM/Rec(2016)3 of the Committee of Ministers to member States on human rights and business, https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectID=09000016805c1ad4 26 www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2017/2017-03-15.html 27 www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/oeffentliches-beschaffungswesen/revision-des-beschaffungsrechts.html 28 E-BöB 6/21 Leistung beispielsweise im Ausland erbracht wird, wie schon nach geltendem Recht minde- stens die acht Kernübereinkommen der IAO eingehalten werden. Zum anderen können Ver- gabestellen Zuschlagskriterien und technische Spezifikationen vorsehen, die zur Erhaltung von natürlichen Ressourcen oder zum Schutz der Umwelt dienen. Sofern ein sachlicher Zu- sammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand besteht, soll auch die Berücksichtigung so- zial motivierter Zuschlagskriterien möglich sein (z.B. Fair Trade). Der wirtschaftlich, ökolo- gisch und sozial nachhaltige Einsatz der öffentlichen Mittel wird im Zweckartikel29 erwähnt. Dadurch wird die nachhaltige Beschaffung einen noch höheren Stellenwert als heute erhal- ten. Im Rahmen der Arbeiten der Green Public Procurement Advisory Group der EU- Kommission30 wurde eine Methode zur Berechnung der Lebenswegkosten (ohne Umweltex- ternalitäten) von Produkten ausgearbeitet. In diesem Gremium bringt die Schweiz ihre Erfah- rungen beim Monitoring der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung ein. Die Ansätze der Schweiz stossen bei der Kommission auf grosses Interesse. Der Erfahrungsaustausch er- laubt es der Schweiz die neusten Entwicklungen z.B. betreffend die ökologische öffentliche Beschaffung zugunsten der Innovation oder zugunsten der Kreislaufwirtschaft kennen zu ler- nen. 2.3.2 Menschenrechte Der Bundesrat hat im Dezember 2016 einen Bericht über die Schweizer Strategie zur Um- setzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit einem nationalen Ak- tionsplan verabschiedet.31 Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, die über eine solche Strategie zur Förderung der Kohärenz zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und Menschen- rechten verfügen. Die vom Menschenrechtsrat im Juni 2011 verabschiedeten UNO- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beruhen auf drei Pfeilern: (i) der Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen, (ii) der Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren und (iii) angemessene und wirksame Beschwerdeverfahren bei Fällen von Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure vorzusehen. Ge- mäss den UNO-Leitprinzipien sollten die Staaten eine intelligente Mischung nationaler und internationaler, bindender und freiwilliger Massnahmen (sog. „smart mix“) in Erwägung zie- hen, um die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu fördern. Die Schweizer Strategie zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien konzentriert sich auf die Verantwortung des Staates. Sie enthält fünfzig Instrumente zur Förderung der Einhaltung der Menschenrechte durch die Schweiz und durch Schweizer Unternehmen, die im In- und Ausland tätig sind so- wie zur Wiedergutmachung. Dazu gehören beispielsweise die Förderung der Thematik Un- ternehmen und Menschenrechte im Rahmen politischer Konsultationen oder die Sensibilisie- rung von Unternehmen durch Schweizer Auslandvertretungen. Der Bericht über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen- rechte und der nationale Aktionsplan waren Gegenstand breiter Konsultationen bei Wirt- schaftskreisen, Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartnern sowie Hochschulen und For- schungsinstituten. Weiter unterstützt die Schweiz inhaltlich und finanziell das jährliche UNO-Forum für Wirt- schaft und Menschenrechte, die UNO-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte, das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte und fördert die UNO-Leitprinzipien mittels bila- teraler Kooperation und Austauschaktivitäten mit Partnerstaaten. Der von der Schweiz mitfinanzierte internationale Verhaltenskodex für private Sicherheits- dienstleister (ICoC) definiert Normen und Standards für die Branche, die auf den internatio- nalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht beruhen. Das Dokument wird von privaten Sicherheitsunternehmen, von verschiedenen Branchenverbänden sowie 29 E-BöB, Art. 2 30 http://ec.europa.eu/environment/gpp/expert_meeting_en.htm 31 www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/46597.pdf 7/21 von humanitären und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt. Im September 2016 hat die von der Schweiz präsidierte Generalversammlung der Vereinigung des ICoC die Pro- zeduren des Gouvernanzmechanismus des Verhaltenskodex für die Zertifizierung, das Moni- toring und Reporting angenommen. Der Zertifizierungsprozess der Unternehmen hat am 1. November 2016 begonnen. Ende 2016 waren 91 private Sicherheitsanbieter, sieben Regie- rungen und 18 NGOs Mitglied der Initiative. Der Verhaltenskodex bildet die Grundlage für das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen. 32So sind Unternehmen, auf die das Gesetz Anwendung findet, nach Artikel 7 verpflichtet, dem in- ternationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister beizutreten. Die Freiwilligen Prinzipien betreffend Sicherheit und Menschenrechte (VP) verfolgen das Ziel, dass Rohstoff-Extraktionsfirmen Sicherheitsmassnahmen unter Beachtung der Men- schenrechte durchführen. Die Schweiz fördert und beobachtet als Vollmitglied der VP (Parti- cipating Government) insbesondere die Umsetzung der Prinzipien durch Schweizer Unter- nehmen und führt zu diesem Zweck z.B. Minenbesuche und technische Zusammenarbeitsprojekte in der Demokratischen Republik Kongo, Ghana und Peru durch. Die VP Initiative hat während der Berichtsperiode Verification Frameworks für alle Interes- sengruppen entwickelt, um die Umsetzung der VP zu überprüfen. Die Schweiz unterstützt die Arbeitsgruppen für die Umsetzung der VP in Myanmar, Peru und der Demokratischen Republik Kongo. Der Bund hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), das u.a. Expertisen und Studien mit praktischen Empfehlungen erarbeitet, in einer Pilotphase finanzi- ell unterstützt. Aufgrund positiver Evaluationsergebnisse hat der Bundesrat im Juni 2016 die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution im Sinne einer Weiterentwicklung des SKMR beschlossen.33 2.3.3 Umwelt und Gesundheit Der Bundesrat hat im April 2016 den Bericht „Grüne Wirtschaft - Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz“ zur Kenntnis genommen.34 Im Be- richt wird Bilanz über die Umsetzung des Aktionsplans Grüne Wirtschaft 2013 gezogen und die Weiterentwicklung 2016-2019 aufgezeigt. Die 23 Massnahmen haben zum Ziel, die im In- und Ausland verursachte Umweltbelastung durch den Schweizer Konsum und die Schweizer Produktion zu vermindern. Die Massnahmen werden durch die zuständigen Departemente weiterentwickelt. 2019 soll über den Stand der Umsetzung der Massnahmen, die erreichten Fortschritte sowie über die Weiterentwicklung berichtet werden. Die Schweiz engagiert sich im Zehnjahresrahmenwerk für nachhaltiges Konsum- und Pro- duktionsverhalten des UNO-Umweltprogrammes (10YFP).35 Dieses fördert u.a. den Aus- tausch über Nachhaltigkeitsstandards, Labels und Praktiken der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Im Mai 2015 fand das erste Global Meeting des 10YFP statt, sowie mehrere Treffen und Rundtische wurden in den Regionen durchgeführt. 2017 findet der Mid-Term Review des 10YFP statt. Die Anzahl der Wissenspartner der Green Growth Knowledge Platform (GGKP) ist seit 2015 deutlich gewachsen. Diese umfasst heute mehr als 50 Organisationen, Forschungsinstitute und Think Tanks. Die vierte jährliche Konferenz der GGKP fand 2016 in Korea statt und hat sich mit dem Thema der Entwicklung durch inklusives grünes Wachstum (Transforming De- velopment through Inclusive Green Growth) befasst. Im Jahr 2015 wurde die dritte Konferenz 32 www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20122320/index.html 33 www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-62431.html 34 www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wirtschaft-konsum/fachinformationen/gruene-wirtschaft/politischer-auftrag-fuer- eine-gruene-wirtschaft.html 35 10-Year Framework of Programs on Sustainable Consumption and Production (10YFP), 2012-2022; die Schweiz ist Mitglied des Board (2012-2016), Mitglied des Advisory Committee im Sustainable Public Procurement Programme und hat die Ko- Federführung für das Sustainable Food Systems Programme 8/21 in Venedig zum Thema „Rolle der Steuerpolitik für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft“ abgehalten, an der mehrere hundert Personen teilnahmen. Die Schweiz unterstützt die GGKP seit ihrer Gründung. Im Rahmen des 2015 World Resource Forum in Davos hat das International Resource Panel des United Nations Environment Programme (UNEP) eine Studie im Bereich der Gou- vernanz von mineralischen Rohstoffen aufgenommen. Die Schweiz verfolgt diese Arbeiten aufmerksam, da sie sich gemäss dem Aktionsplan Grüne Wirtschaft für eine Stärkung der ökologischen Verantwortung in der Rohstoffbranche einsetzt. Im Rahmen eines Beschlusses der United Nations Environment Assembly (UNEA) wurde das Panel eingeladen, bis im Jahr 2019 einen Bericht über den Stand, Trends und Perspektiven betreffend Nutzung der natürli- chen Ressourcen zu erstellen. Die 2002 von der UNEP und der Gesellschaft für Umwelttoxikologie und Chemie 36 lancierte Life Cycle Initiative wird von einem breiten, internationalen Kreis von Akteuren aus Wirt- schaft, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen getragen. Der Bund ist einer der Hauptsponsoren. Aktuell endet die dritte vierjährige Arbeitsphase mit dem Ziel, das Lebens- zyklusdenken weltweit breit zu etablieren. Dazu wurden Grundlagen für einen leichten Zu- gang zu Methoden und verlässlichen Daten geschaffen. Zwecks Sensibilisierung wurde 2014 ein Dialog mit dem Finanzsektor, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen und anderen Bundesämtern zum Thema Nachhaltige Finanz- systeme geführt. Dieser mündete in die Publikation Proposals for a Roadmap towards a Sustainable Financial System in Switzerland37, in der konkrete Massnahmen für ein nachhal- tiges Schweizer Finanzsystem enthalten sind. An der Jahresversammlung 2016 der Organi- sation Swiss Sustainable Finance, die als Mitautor an der Verfassung des Berichts beteiligt war, wurde dieser einer interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Die vom Bundesrat 2004 unterzeichnete WHO-Tabakkonvention sieht vor, dass gesund- heitspolitische Massnahmen in Bezug auf die Eindämmung des Tabakgebrauchs im Ein- klang mit der nationalen Gesetzgebung vor den kommerziellen und sonstigen berechtigen Interessen der Tabakindustrie zu schützen sind.38 Im November 2015 hat der Bundesrat dem Parlament den Entwurf eines Bundesgesetzes über Tabakprodukte unterbreitet, das die Ra- tifizierung der WHO-Tabakkonvention ermöglichen sollte. Der Ständerrat hat den Gesetzes- entwurf im Juni 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Nationalrat hat dem Beschluss des Ständerates im Dezember 2016 zugestimmt. 2.3.4 Rohstoffbericht Im Dezember 2016 hat der Bundesrat die dritte Berichterstattung 39 zum Stand der Umset- zung der Empfehlungen des Grundlagenberichts Rohstoffe vom März 2013 gutgeheissen. Der Bundesrat zeigte sich mit den erzielten Fortschritten zufrieden und betonte, dass sich die Stossrichtung der laufenden Arbeiten bewährt hat und er sich im Rohstoffsektor weiterhin für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verringerung der Risiken im Zusammen- hang mit Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards, der Korruption und der Reputati- on einsetzt. Im Rahmen der Vorlage zur Aktienrechtsrevision, die zurzeit im Parlament bera- ten wird, schlägt der Bundesrat beispielsweise Bestimmungen zur Stärkung der Transparenz im Rohstoffsektor vor40. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren die Empfehlungen mehrheitlich umgesetzt werden können. Einige Themen, wie bei- spielsweise im Umweltbereich, bedürfen noch konkreter Weiterentwicklungen und werden auf den bisher erzielten Fortschritten aufbauen können. Er hat deshalb die interdepartemen- 36 Society for Environmental Toxicology and Chemistry, SETAC 37 www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wirtschaft-konsum/publikationen-studien/publikationen/vorschlaege-fahrplan- finanzsystem-schweiz.html 38 Art. 5, Abs. 3 FCTC, Framework Convention on Tobacco Control 39 www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64777.html 40 www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2016/2016-11-232.html 9/21 tale Plattform Rohstoffe beauftragt, bis November 2018 eine Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche betreffend Wettbewerbsfähigkeit, Integrität, Umwelt- und weite- rer Aspekte vorzunehmen. Die interdepartementale Plattform Rohstoffe bleibt bestehen und führt die bisherigen Arbeiten weiter. 3 Sensibilisierung und Unterstützung der Schweizer Unternehmen 3.1 Massnahmen B.1. Der Bund kommuniziert und informiert zielgruppenorientiert über CSR-Standards und Instrumen- te sowie über seine CSR-Aktivitäten und -Angebote. Zielgruppen sind in erster Linie Unternehmen, aber auch weitere Interessenten der Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit. B.2. Der Bund unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der CSR und setzt dabei Instrumente wie Dialogforen mit Unternehmen und Anspruchsgruppen, öffentlich-private Partnerschaften, Schulun- gen, Austausch von "Best Practices" und weitere Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen ein. Zielpublikum sind Unternehmen aller Grössen und Branchen, insbesondere KMU. B.3. Der Bund integriert verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten im Sinne einer Vorbild- funktion in seine eigenen relevanten Tätigkeiten. Dies betrifft den Bund namentlich als Arbeitgeber, Anleger, Beschaffer und Unternehmenseigentümer (bundesnahe Betriebe). 3.2 Allgemeine Sensibilisierungsaktivitäten Als Dienstleistung für Unternehmen und weitere Interessengruppen entwickelte der Bund in der Berichtsperiode ein CSR-Webportal41. Es gibt einen Überblick zum vielfältigen Engage- ment des Bundes im Bereich CSR und enthält Informationen zu internationalen Entwicklun- gen, zu branchenspezifischen Instrumenten sowie Hilfestellungen für die Umsetzung der CSR. Mit Weblinks werden themenspezifische Informationen der zuständigen Ämter er- schlossen. Das Webportal dient sodann als Anlaufstelle für Unternehmen und andere Inter- essenten, indem Fragen und Anliegen zur CSR eingegeben werden können (one stop shop) und Kontaktinformationen der je nach Thema zuständigen Bundesstelle verfügbar sind. Zur Sensibilisierung betreffend CSR hielten Bundesvertreter Referate und nahmen an Dia- logforen teil. Diese wurden u.a. durch Verbände (economiesuisse, SwissHoldings, Schweize- rischer Arbeitgeberverband), Akteuren der Wissenschaft (Universität Zürich und ETHZ) oder Nichtregierungsorganisationen wie Swiss Sustainable Finance, Solidarsuisse und Terre des hommes organisiert. CSR wird auch in Referaten von Leitungspersonen der öffentlichen Verwaltung, bei Handelsmissionen, beim Empfang von ausländischen Delegationen wie auch bei der Ausbildung von angehenden Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten thema- tisiert. Zudem informiert der Bund betreffend CSR mit Internetplattformen und Informations- materialien, wie z.B. mittels eines 2017 neu erstellten Leitfadens zur betrieblichen Anwen- dung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.42 Das Netzwerk Schweiz des Global Compact43 der Vereinten Nationen (vgl. Ziff. 2.2.2) ist im Frühling 2015 im Sinne einer Public Private Partnership eine Zusammenarbeit mit Bundes- stellen44 eingegangen. Damit wurde das Netzwerk institutionell gestärkt. Es spielt eine wich- tige Rolle bei der Sensibilisierung von Unternehmen für CSR-Themen. Z.B. wurden anläss- 41 www.csr.admin.ch 42 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/OECD- Guidelines.html 43 www.globalcompact.ch 44 Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Eidgenössisches Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten - Politische Direktion 10/21 lich des ersten Swiss Global Compact Dialogue on responsible business im Februar 201745 mit Referaten von Führungspersonen aus der Wirtschaft und Verwaltung rund 200 interes- sierte Teilnehmende erreicht. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung der CSR sind Kenntnisse und Kompetenzen der Führungskräfte. Der Bund hat die Trägerschaft swissuniversities46 betreffend die CSR- Erwartungen des Bundes im Hinblick auf deren Integration in Curricula der Hochschulen sensibilisiert. Der Bund47 leitete mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesell- schaft 2015 und 2016 einen Dialog (Impulsgruppe Dialog Grüne Wirtschaft), um Parameter für eine zukunftsfähige ressourcenschonende Wirtschafts- und Konsumweise zu erarbeiten. Die Ergebnisse (u.a. dass Innovation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen In- teressengruppen zentral sind) wurden in Form eines Denkmodells zusammengefasst (Go for Impact)48. Dieses orientiert sich an den SDG und wurde am Swiss Green Economy Sympo- siums 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. 3.3 Themenspezifische Sensibilisierungsaktivitäten 3.3.1 Beschaffung Der Bund achtet bei seinen eigenen Tätigkeiten, namentlich wenn er als Arbeitgeber, Be- schaffer, Anleger oder Eigentümer von Unternehmen auftritt, auf verantwortungsvolles Ver- halten gemäss der CSR. Dies trägt im Sinn einer Vorbildfunktion zur Sensibilisierung der Pri- vatwirtschaft bei (vgl. Ziff. 3.4.). Seit 2013 unterstützt der Bund die Online Plattform „Kompass-Nachhaltigkeit.ch“. Die Platt- form hilft privaten und öffentlichen Beschaffern, soziale und ökologische Kriterien besser in ihre Beschaffungsprozesse zu integrieren. Die Plattform bietet Orientierung und praktische Unterstützung durch ein Modell für einen nachhaltigen Beschaffungsprozess, Leitfäden zu verschiedenen Produktekategorien, Praxisbeispiele von Schweizer Unternehmen und Hin- tergrundinformationen. Entsprechend den zwei unterschiedlichen Zielgruppen umfasst die Plattform einen separaten Auftritt für den öffentlichen und für den privaten Beschaffungs- markt. Der Kompass Nachhaltigkeit soll in den nächsten Jahren inhaltlich weiter entwickelt werden und sich noch verstärkter an den Bedürfnissen der Beschaffungsverantwortlichen orientieren. Der erneuerte anfangs 2017 aufgeschaltete Webauftritt hat die Benutzerfreund- lichkeit der Plattform weiter verbessert. 3.3.2 Finanzbereich Der Bund hat 2014 den Aufbau der Dachorganisation Swiss Sustainable Finance (SSF) mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Der Verein SSF zählt mittlerweile über 90 Mitglieder und Netzwerkpartner und ist damit sehr breit abgestützt. Ziel des Vereins ist es, Nachhaltig- keitsfaktoren - d.h. die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial-, und Gouvernanzkriterien - im Finanzgeschäft zu verankern und bestehende Stärken der Schweiz weiter auszubauen. Ge- mäss der jüngsten Marktstudie wuchsen nachhaltige Anlagen in der Schweiz von CHF 96.5 Milliarden in 2014 auf rund CHF 190 Milliarden in 201549. Zudem wird in der Unterkategorie Entwicklungsinvestitionen, vornehmlich Mikrofinanzinvestitionen, rund ein Drittel des weltwei- ten Volumens aus der Schweiz heraus verwaltet50. 2016 legte SSF zudem das bereits zum Standardwerk gewordene „Handbuch Nachhaltige Anlagen für institutionelle Investoren“ vor, 45 www.globalcompact.ch/gcns-activities-archive/event/50-public-event-swiss-global-compact-dialogue-2017-on-responsible- business-let-s-make-global-goals-local-business 46 www.swissuniversities.ch, swissuniversities setzt sich für die Vertiefung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit unter den schweizerischen Hochschulen ein. 47 Bundesamt für Umwelt (BAFU) 48 www.gruenewirtschaft.admin.ch/grwi/de/home/go-for-impact/Go-for-Impact/ueber-go-for-impact/der-bericht.html 49 Forum Nachhaltige Geldanalgen/Swiss Sustainable Finance, Nachhaltige Geldanalagen in der Schweiz, 2016 50 Swiss Sustainable Finance, Swiss Investments for a Better World, 2016 11/21 dessen Lancierung vom Schweizerischen Pensionskassenverband, dem Schweizerischen Versicherungsverband und von Swiss Foundations51 unterstützt wurde. 3.3.3 Korruption Die IDAG Korruptionsbekämpfung52 (IDAG) sensibilisiert Unternehmen, insbesondere inter- national tätige KMU, bezüglich Korruptionsrisiken im Auslandgeschäft. Beispiele sind die Teilnahme von IDAG-Vertretern an einer Veranstaltung, welche die Tessiner Industrie- und Handelskammer in Zusammenarbeit mit Switzerland Global Enterprise Lugano, der Wirt- schaftskammer Schweiz-Afrika und Transparency International im Mai 2015 organsierte, so- wie die Durchführung eines gemeinsamen Anlasses mit der Wirtschaftskammer Schweiz- Afrika und der Hochschule St. Gallen im Juni 2016. Zudem führte die IDAG 2015 und 2016 für ihre Mitglieder eine Reihe von Veranstaltungen zu aktuellen Antikorruptionsthemen (z.B. Whistleblowing im Privatsektor und Korruptionsrisiken im Ausland) durch, zu denen externe Experten und Vertreter von grossen, mittleren und kleinen Unternehmen eingeladen wurden. Vertreter der IDAG nahmen auch regelmässig am Compliance Roundtable mit Compliance- Verantwortlichen grosser Schweizer Unternehmen, der Universität Luzern, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur und Transparency International jeweils auf Einladung eines Mitglieds teil. Dieser Roundtable dient dem Austausch von Informationen im Bereich Compli- ance und über aktuelle Antikorruptionsthemen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Die IDAG erlaubt die effektive Koordination der internationalen Instrumente der OECD, UNO und des Europarats gegen die Korruption.53 3.3.4 Vereinbarkeit Beruf und Familie Der Bund setzt sich für gute Voraussetzungen, auch in KMU, für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein, indem er u.a. über gute Praktiken informiert und Unternehmen sensibilisiert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist z.B. eines der vier Handlungsfelder der Fachkräf- teinitiative (FKI). 2016 hat der Bund das KMU-Handbuch Beruf und Familie aktualisiert und mit praktischen Unternehmensbeispielen ergänzt. Das Handbuch wurde anlässlich des Na- tionalen Spitzentreffens „Fachkräfte Schweiz“ im September 2016 lanciert. Es stellt den Un- ternehmen ein zeitgemässes Instrument zur Unterstützung familienfreundlicher Personalstra- tegien bereit.54 Informationen zu familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sind in einem im Januar 2017 veröffentlichten Bericht55 zusammengefasst, der für das Jahr 2016 Informatio- nen über Fördermassnahmen der Kantone und Gemeinden zu Gunsten von Unternehmen und über die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeberin enthält. Der Bericht enthält weiter stati- stische Kennzahlen, eine Übersicht zu Personalverordnungen und Merkblättern sowie Anga- ben zu den zuständigen Verwaltungsstellen. Ein zunehmender Bedarf an Betreuung und Pflege, der nicht allein durch das Gesundheits- wesen gedeckt werden kann, neue Formen des familiären Zusammenlebens sowie die stetig steigende Erwerbsquote bei den Frauen haben die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ins Blickfeld der Politik gerückt. Gestützt auf den vom Bundesrat verab- schiedete „Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen“ hat er im März 2016 das Förderprogramm „Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pfle- gende Angehörige56 gutgeheissen. Die Vorschläge betreffen z.B. eine kurzzeitige Freistel- 51 www.swissfoundations.ch 52 www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/finanzplatz-und- wirtschaft/korruption/interdepartementalearbeitsgruppeidagzurkorruptionsbekaempfung.html 53 OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsver- kehr, UNO-Konvention gegen die Korruption (UNCAC) und Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) 54 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsmarkt/Frauen _Arbeitsmarkt.html 55 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsmarkt/Frauen _Arbeitsmarkt/familienfreundliche-arbeitsbedingungen.html 56 www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/strategien-politik/nationale-gesundheitspolitik/foerderprogramme-der- fachkraefteinitiative-plus/foerderprogramme-entlastung-angehoerige.html 12/21 lung für die Pflege von kranken Familienmitgliedern oder einen längerdauernden Betreu- ungsurlaub für Eltern von schwer kranken Kindern. 3.3.5 Chancen- und Lohngleichheit Für die aktive Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben stellt der Bund Finanzhilfen nach Art. 14 des Gleichstellungsgesetzes57 bereit. Unterstützt werden innovative und praxisnahe Projekte mit langfristiger Wirkung. Der Kredit für 2017 beträgt 4,5 Mio. CHF. Seit Januar 2017 gilt eine Prioritätenordnung, um die Projekte noch gezielter auf die Ziele der FKI des Bundes auszurichten.58 Ein Schwerpunkt sind Programme zur Förde- rung der Entwicklung und des Einsatzes von Dienstleistungen und Produkten für Unterneh- men (z.B. Beratung und Audits, Analyse-, Diagnose und Controllinginstrumente zu betriebli- cher Gleichstellung und Unternehmenskultur), insbesondere zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.59 Zur Umsetzung der Lohngleichheit stellt der Bund Unternehmen das kostenlose Selbsttestin- strument „Logib“ sowie eine telefonische Helpline zur Verfügung.60 Damit können Unterneh- men ihre Lohnpraxis mit einem unabhängigen und breit akzeptierten Instrument selbststän- dig auf die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann überprüfen. Logib wurde im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung zur Revision des Gleichstellungsgesetzes durch befragte Unternehmen61 mehrheitliche positiv beurteilt.62 Geschätzt wird vor allem die Einfachheit des Instruments. Zwar gaben mehr als drei Viertel der befragten Unternehmen an, dass die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen bei ihnen vollständig umgesetzt sei, 57% der Unternehmen haben aber noch nie eine Analyse der Lohngleichheit durchge- führt. Bei den befragten Unternehmen, welche bereits eine Lohngleichheitsanalyse durchge- führt haben, hat die Hälfte in der Folge Korrekturmassnahmen vorgenommen, insbesondere Lohnanpassungen bei Frauen. Zwecks Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben setzt der Bund zudem Publikationen ein.63 Der Bundesrat hat im Oktober 2016 nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes die Verwaltung damit beauftragt, bis im Sommer 2017 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ver- pflichtet, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen und diese durch eine externe Revi- sionsstelle überprüfen zu lassen.64 Der Bund unterstützte auch die Förderung von Frauen in Führungspositionen, indem er u.a. über gute Praktiken informiert und Publikationen verfasst. 65 Die dem Parlament im November 2016 unterbreitete Botschaft zur Aktienrechtsrevision sieht zudem Richtwerte (comply or ex- plain) für die Vertretung beider Geschlechter im obersten Kader grosser börsenkotierter Ge- sellschaften vor (Geschäftsleitung 20%, Verwaltungsrat 30%). Der Bund setzt sich zusammen mit den Sozialpartnern und den Kantonen für die Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit bis zum Rentenalter und darüber hinaus ein. Im Rahmen der FKI hat der Bund 2015 an der ersten nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende, an der Vertreter der Kantone und der Sozialpartner teilnahmen, verschie- dene Massnahmen verabschiedet, die die Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitnehmer för- dern sollen. Dies betrifft Massnahmen in den Bereichen Optimierung des Instrumentariums 57 GlG, SR 151.1 58 Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach Art. 14 Gleichstellungsgesetz (GIG), geltend vom 1. Januar 20 17 bis 31. Dezember 2020, www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/finanzhilfen/gesuche-einreichen.html 59 Porträt Finanzhilfen GlG, www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/finanzhilfen.html 60 www.logib.ch 61 1‘305 Antworten 62 Regulierungsfolgenabschätzung zu den geplanten Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit, September 2015, www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/staat/gesetzgebung/lohngleichheit/ber-infras-rfa-d.pdf. 63 www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen/publikationen-zu-gleichstellung-im-erwerbsleben.html 64 www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2016/2016-10-261.html 65 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsmarkt/Frauen _Arbeitsmarkt/frauen-in-fuehrungspositionen--so-gelingt-s-.html 13/21 der ALV und der RAV, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Sensibilisierung von Arbeit- gebern, Arbeitnehmern und der Öffentlichkeit sowie im Bereich Altersvorsorge. An der zwei- ten Nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende im April 2016 wurde eine erste Bilanz zum Stand der Umsetzung gezogen und der demografische Wandel und das bil- dungsintensive Beschäftigungswachstum als Herausforderung beschrieben. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern stellten laufende Projekte in ihrem je- weiligen Zuständigkeitsbereich vor. Die Teilnehmenden kamen überein, dass die laufenden Massnahmen konsequent weiter verfolgt werden sollen und dass die Sensibilisierung der Unternehmen und der Öffentlichkeit voranzutreiben sei. Die dritte Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende ist für 2017 in Vorbereitung. 3.3.6 Berufliche Integration Der Bund unterstützt finanziell Pilotversuche zur Integration und Gleichstellung von Men- schen mit Behinderungen im Erwerbsleben. Finanzielle Beiträge können für Firmeninterne Projekte ausgerichtet werden, die eine klare thematische Fokussierung aufweisen.66 Speziell zu erwähnen ist die Studie „Diskriminierungsbekämpfung bei der Personalrekrutierung“67, die freiwillige Massnahmen von Arbeitgebenden in der Schweiz aufzeigt. Ab 2017 wird die zu- ständige Bundesstelle68 den Schwerpunkt seiner Tätigkeiten auf Gleichstellung in der Ar- beitswelt legen. Im Januar 2017 fand die Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen statt. Bis Ende 2017 soll ein Masterplan zwecks Umset- zung konkreter Massnahmen erarbeitet werden. Die nationale Informationsplattform Compasso unterstützt Unternehmen bei Fragen der be- ruflichen Eingliederung und des Umgangs mit Mitarbeitenden mit gesundheitsbedingt einge- schränkter Einsatzfähigkeit. Der breit abgestützte Trägerverein der Plattform verbindet Part- ner aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichem Sektor. Compasso verfügt über ein starkes Netzwerk mit Krankentaggeld- und Unfallversicherern, IV-Stellen, Pensionskassen, Behin- derteninstitutionen sowie mit Anbietern in den Bereichen Case Management, Arbeitsvermitt- lung und Jobcoaching. Im Rahmen von Compasso werden u.a. Informationsveranstaltungen und Kongresse organisiert und einschlägige Informationen publiziert. Seit 2014 hat sich die Mitgliederzahl bei Compasso von 21 auf 55 erhöht. Damit engagieren sich Arbeitgeber von über 350‘000 Mitarbeitenden in der Schweiz bei Compasso. Seit 2016 ist auch die Eidge- nössische Bundesverwaltung, der grösste öffentliche Arbeitgeber, Mitglied bei Compasso. In der Berichtsperiode wurden u.a. Instrumente aktualisiert und überarbeitet, welche die Arbeit- geber bei der Erkennung von Leistungs- und Verhaltensänderungen von Mitarbeitenden so- wie bei Interventionen in einer frühen Phase einer Krankheit/eines Unfalls praxistauglich un- terstützen. Weiter wurden neue Praxisbeispiele publiziert und ein Beirat mit zentralen Interessensgruppen und bekannten Persönlichkeiten konstituiert. Schwerpunkte im Jahr 2017 betreffen u.a. die berufliche Eingliederung von Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit Ärzten bei der beruflichen Eingliederung, eine Bedarfsanalyse bei KMU sowie die Erweite- rung des Angebots in der Französischen Schweiz. Der Arbeitsplatz spielt eine wichtige Rolle bei der Integration von Zugewanderten. Die Tripar- tite Agglomerationskonferenz TAK69 hat 2012 mit Wirtschaftsverbänden den Integrationsdia- log „Arbeiten“ lanciert. Dieser soll innovative Integrationsprojekte in der Arbeitswelt fördern sowie good practices aufzeigen. Zu den bekanntesten Projekten im Rahmen des Integrati- onsdialogs gehört „Deutsch am Arbeitsplatz“, das in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Baumeisterverband und der UNIA initiiert wurde und mit 250 Kursen rund 2500 ausländische Bauarbeiter erreichte. Seit 2012 sind rund 20 gemeinsame Projekte auf kantonaler Ebene 66 Für ergänzende Informationen sowie Angaben zu unterstützten Projekten vgl. www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/finanzhilfen.html 67 www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/frb/bestellungen-und-publikationen.html 68 Eidg. Büro für die Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen, www.gate.edi.admin.ch/ebgb/public/home?execution=e1s1 69 www.dialog-integration.ch/de/ 14/21 entstanden (Bau, Schreinerei, Automobiltechnik, Gebäudetechnik, Logistik, Pflege, Landwirt- schaft, etc.). Das jüngste Projekt startete im Herbst 2016 und wird von den Sozialpartnern der Reinigungsbranche umgesetzt. Mit dem Programm „Integrationsvorlehre“ des Bundes wird die staatlich-private Zusammenarbeit zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe weiter geführt. Dank der intensivierten staatlich-privaten Zusammenarbeit konnten in den letzten vier Jahren über 2000 Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zusätzlich in den Arbeits- markt integriert werden. 3.3.7 Gesundheitsförderung Im Rahmen der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD- Strategie 2017- 2024) 70 wird eine Zusammenarbeit zwischen bundesinternen und -externen Schlüsselakteuren in den Bereichen obligatorischer Gesundheitsschutz, freiwilliger Gesund- heitsförderung und der Unfallprävention für Mitarbeiter in Unternehmen angestrebt. Ein Bei- spiel für die betriebliche Gesundheitsförderung und die Unfallprävention über die gesetzli- chen Bestimmungen hinaus ist die Zusammenarbeit des Bundes71, der SUVA und der Gesundheitsförderung Schweiz. Dabei sollen den Unternehmen eine einheitliche Methodik mit Werkzeugen angeboten werden. So sollen die wichtigsten vier Bereiche - Bewegung, ausgewogene Ernährung, Ergonomie und psychische Gesundheit - gleichzeitig angegangen werden. Diese seit 2012 bestehende Zusammenarbeit wurde im Januar 2016 durch einen Vertrag offiziell verankert. Das erste Pilotprojekt bei der Migros Waadt wurde im Februar 2016 gestartet und soll bis 2018 durchgeführt werden. Durch freiwillige Engagements von Unternehmen zielt actionsanté72 darauf ab, die Rahmen- bedingungen im Bereich Ernährung und Bewegung durch einfacheren Zugang zu gesunden und attraktiven Produkten und Angeboten (z.B. Nahrungsmittel) zu verbessern. Seit 2015 liegt der Schwerpunkt im Ernährungsbereich auf Zuckerreduktion in Joghurts und Früh- stückscerealien. 10 Schweizer Produzenten haben eine Erklärung73 unterzeichnet, den Zuk- kergehalt ihrer Produkte schrittweise zu reduzieren. 3.4 Vorbildrolle Bund 2016 und 2017 hat eine Beratungsfirma im Auftrag des Bundes eine Auslegeordnung zur verantwortungsvollen Unternehmensführung des Bundes als Arbeitgeber, Ressourcenver- braucher, Beschaffer, Eigner und Anleger erstellt.74 Die Arbeiten wurden durch eine bundes- interne Arbeitsgruppe begleitet. Die Untersuchung stützt sich auf die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (vgl. Ziff. 2.2.2). Der Expertenbericht zeigt, dass sich der Bund bezüglich CSR im Vergleich zu den Behörden anderer Staaten, aber auch im inner- schweizerischen Vergleich, auf einem hohen bis sehr hohen Niveau bewegt. Der Bund nimmt seine CSR-Vorbildrolle besonders als Arbeitgeber sehr gut wahr. Ebenfalls eine gute Bewertung erzielt der Bund als Eigner und als Ressourcenverbraucher. Der Bereich Be- schaffungswesen wurde wegen der laufenden Revision des Beschaffungsrechts (vgl. Ziff. 2.3.1.) zwar dargestellt, aber nicht beurteilt. Dies soll im Herbst 2017 nachgeholt werden. Laut Expertenbericht besteht am ehesten Optimierungsbedarf bei der Rolle des Bundes als 70 www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/strategien-politik/nationale-gesundheitsstrategien/strategie-nicht-uebertragbare- krankheiten/erarbeitung-massnahmenplanung-ncd.html 71 Bundesamt für Gesundheit 72 actionsanté ist eine Initiative des Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinär- wesen und ist Teil der Umsetzung der Nationalen Strategie nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017 – 2024 und der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024. Vgl.: www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch- gesundheit/ernaehrung-bewegung/actionsante.html 73 Die sogenannte Erklärung von Mailand wurde am 4. August 2015 an der Expo Mailand von Bundesrat Alain Berset und 10 Schweizer Lebensmittelproduzenten und Vertreter des Detailhandels unterzeichnet. Vgl.: www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/ernaehrung/massnahmen- ernaehrungsstrategie/zuckerreduktion.html 74 www.are.admin.ch/are/de/home/medien-und-publikationen/publikationen/nachhaltige-entwicklung/corporate-social- responsibility-csr-der-bund-als-vorbild.html 15/21 Anleger (u.a. durch eine noch systematischere Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien). Die Ergebnisse sollen in die Arbeiten zur Erneuerung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2020-2023 einfliessen. 4 Fördern der CSR in Entwicklungs- und Transitionsländern 4.1 Massnahmen C.1. Der Bund fördert die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Beachtung der Menschenrech- te sowie die Ressourceneffizienz auf Unternehmensebene in Entwicklungs- und Transitionsländern und in der Wertschöpfungskette. C.2. Der Bund unterstützt Regierungen und Unternehmen in Entwicklungs- und Transitionsländern bei der Umsetzung der guten Unternehmensführung sowie bei der Bekämpfung von Korruption und setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen und nachhaltige Finanzierungsinstrumente ein. C.3. Der Bund fördert wirtschaftliche Tätigkeiten, die eine hohe Entwicklungsrelevanz haben, insbe- sondere durch Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteuren und durch die Unterstüt- zung von Geschäftsmodellen, die arme Bevölkerungsschichten einbeziehen, sei es als Produzenten oder als Konsumenten. 4.2 Wertschöpfungsketten Die voranschreitende Globalisierung und weltweite Arbeitsteilung erfasst auch Entwicklungs- und Transitionsländer. Deren Einbezug in die Weltwirtschaft zusammen mit der zunehmen- den Nachfrage nach Produkten, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette umwelt- und sozialverträglich hergestellt werden, bieten Anreize für nachhaltige Produktionsweisen auch in diesen Ländern. Die internationale Zusammenarbeit des Bundes unterstützt Entwicklungs- länder und deren Unternehmen bei ihren Bemühungen zu einer nachhaltigen entwicklungs- fördernden, umweltschonenden und sozialverträglichen Integration in internationale Märkte. Bei der Unterstützung nachhaltiger Wertschöpfungsketten durch die wirtschaftliche Entwick- lungszusammenarbeit standen in der Berichtsperiode der Kakao-, der Gold- und der Textil- sektor im Vordergrund. Dabei hat sich der Bund dafür eingesetzt, dass privatwirtschaftliche Akteure eingebunden werden und einen aktiven Beitrag leisten - unter anderem im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften und Multistakeholder-Plattformen. Im Bereich Kakao wurden in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und Organisationen der Zivilgesellschaft Anfang 2016 Gespräche initiiert, welche die Schaffung einer schweizeri- schen Plattform für nachhaltigen Kakao zum Ziel haben. Für die Konkretisierung der Platt- form, welche die Anstrengungen der Schweiz im Rahmen der Global Cocoa Agenda zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Kakaowertschöpfungskette besser bündeln soll, wurden verschiedene Workshops zu Themen wie Forschung und Innovation, Gemeinsames Lernen sowie Wirkungsmessung und Performance Monitoring durchgeführt. Eine Kerngruppe mit Vertretern des Bundes, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft ist gegenwärtig damit be- schäftigt, die Workshops auszuwerten und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Plattform zu erarbeiten, der bei den interessierten Kreisen konsultiert werden soll. Der operationelle Start der Plattform soll im Sommer 2017 erfolgen. 2013 wurde die Better Gold Initiative mit dem Ziel lanciert, eine Wertschöpfungskette für ver- antwortungsvolles Gold aus kleinen peruanischen Minen zu schaffen. Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor war auch in diesem Projekt eng. Die Better Gold Initiative ist eine öf- fentlich-private Partnerschaft zwischen den zuständigen Stellen der wirtschaftliche Zusam- menarbeit und der Swiss Better Gold Association, welche die wichtigsten Akteure des Schweizer Goldmarktes (Goldraffinerien, Goldschmiede, Uhrenindustrie, Finanzinstitute u.a.) vereint. Seit 2013 konnten dank dieser Initiative über eine Tonne Gold aus zertifizierten pe- ruanischen Minen in die Schweiz importiert und zu einem fairen Preis abgesetzt werden. Im 16/21 Rahmen der zweiten Phase, die seit Januar 2017 läuft, wird die Initiative auf Kolumbien und Bolivien ausgeweitet. Ziel der zweiten Phase ist eine substanzielle Erhöhung der gehandel- ten Mengen von verantwortungsvollem Gold aus dem Kleinbergbau. Dies soll namentlich durch die Berücksichtigung eines durch die Industrie vorangetriebenen Minimalstandards für Gold aus Minen, die den Zertifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen haben, erreicht werden. Im Textilbereich unterstützt der Bund das IAO/IFC-Programm Better Work, welches Textil- hersteller bei der Umsetzung und Anwendung von Sozialstandards und Arbeitnehmerrechten unterstützt und die Integration der Produkte in die globalen Wertschöpfungsketten fördert. Better Work ist eine Multistakeholderinitiative, in welcher Käufer, Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände vertreten sind. Das Programm wird in sieben Ländern in 1300 Textilfabriken umgesetzt, die insgesamt mehr als 1.6 Millionen Personen beschäftigen. Die Textilunternehmen, die am Better Work Programm teilnehmen, profitieren von einer höheren Produktivität und besserer Qualität der Produkte. So konnten beispielsweise die teilnehmen- den Textilfabriken in Vietnam den Gewinn innerhalb von vier Jahren um 25% steigern. 80% der Angestellten in den Textilfabriken sind Frauen. Durch eine gezielte Ausbildung der Frau- en wurde die Produktivität der Unternehmen dank Better Work um 20% verbessern. Das Netzwerk Soja ist mit Unterstützung des Bundes75 daran, bestehende und neue Stan- dards auf ihre Tauglichkeit als zu empfehlende Best Practice Standards zu überprüfen. Die Arbeiten wurden im März 2017 abgeschlossen. Die Ergebnisse werden durch die relevanten Akteuren bei der Weiterentwicklung der Soja-Standards genutzt. Der Bund unterstützte während der Berichtsperiode das global tätige Institut für Menschen- rechte und Wirtschaft76 mit Sitz in London mit finanziellen Beiträgen, insbesondere im Zu- sammenhang mit der Implementierung der Prinzipien betreffend Sicherheit und Menschen- rechte im Öl- und Gassektor (vgl. Ziff. 2.3.2). Weiter wurde mit dem Institut beim Aufbau eines mehrparteilichen Dialogprozesses zur Förderung der Achtung der Menschenrechte bei grossen Sportanlässen zusammengearbeitet. Ausserdem besteht eine punktuelle Zusam- menarbeit mit dem Londoner Institut in Bezug auf die Verwendung von digitalen Daten. Der Bund Projekte unterstützte Projekte zur Förderung der Menschenrechte. auch auf regio- naler und einzelstaatlicher Ebene. Im Osten der demokratischen Republik Kongo wurde während der Berichtsperiode ein Projekt unterstützt, welches die menschliche Sicherheit von kleinen Goldschürfern erhöhen und die Situation von Minderjährigen verbessern soll. In Ko- lumbien wird nach einer erfolgreichen Evaluation im Jahr 2015 die Unterstützung der Initiati- ve Guias Colombia weitergeführt. Die Unterstützung des Myanmar Responsible Business Centre wurde Anfang 2016 erneuert. 4.3 Unternehmensführung, Besteuerung, Finanzierungsinstrumente Der Bund unterstützt in Zusammenarbeit mit der International Finance Corporation (IFC) auf globaler und regionaler Ebene Programme zur Förderung der guten Unternehmensführung. Bis 2016 wurden in diesem Rahmen und in Anlehnung an die OECD-Corporate Governance Richtlinien auf einzelstaatlicher Ebene rund 23 regulatorische Massnahmen beschlossen. Dies unter anderem in Indonesien und Kolumbien, zwei Schwerpunktländer der wirtschaftli- chen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Der Bund unterstützt auf globaler und regionaler Ebene Programme zur Vereinfachung der Steuerregime, wobei Schwerpunktländer der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz im Vordergrund stehen. Davon profitieren insbesondere KMU, für welche der administrative Aufwand besonders belastend ist. Komplexe Steuerregime haben u.a. den Ef- fekt, die Schattenwirtschaft zu fördern, indem sie Registrierung von Unternehmen unattraktiv 75 Bundesamt für Umwelt 76 www.ihrb.org 17/21 machen. Langfristig tragen die Programme zur Verbreiterung der Steuerbasis bei - für viele Entwicklungsländer eine makroökonomische Priorität. Die Hauptaufgabe der Schweizer Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM77) ist es, Investitionen vorwiegend in geschlossene loka- le oder regionale Fonds und Finanzintermediäre zugunsten von KMU sowie in schnell wach- senden Unternehmen und Infrastrukturgesellschaften in Entwicklungs- und Schwellenländern zu tätigen. Sie berücksichtigt bei der Investitionstätigkeit die Grundsätze der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen die De- cent Work-Leitlinien der IAO. Darüber hinaus tätigt die SIFEM in zunehmendem Masse Inve- stitionen in Fonds mit spezifischen, messbaren Zielen im Umwelt- und Sozialbereich. Diese Social impact funds haben dabei als explizite Zielsetzung, den ärmeren und benachteiligten Bevölkerungsschichten (sog. base of the pyramid) den Zugang zu erschwinglichen Gütern und Dienstleistungen sowie zur Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und langfristig Ungleichheit abzubauen. In der Berichtsperiode wurde u.a. das Instrumentarium weiterentwickelt, um die Investitionen noch stärker auf die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen und deren Ausgestaltung gemäss Decent-Work Leitlinien der IAO auszurichten.78 Der Bund fördert mittels öffentlich-privater Entwicklungspartnerschaften (PPDP) Investitionen in Sozialunternehmen, die beispielsweise Versicherungsdienstleistungen zugunsten von är- meren Haushalten und Bauern anbieten sowie den Bereich der Impact Investment.79 Mit über 70 Unternehmen als Partner in Lateinamerika werden mehrere Millionen Kunden erreicht. Eine Übertragung des Projekts auf Afrika ist für 2017 geplant. Die Swiss Capacity Building Facility80 hat zum Ziel Finanzintermediäre aufzubauen und zu stärken. Während der Berichtsperiode erweiterte sich der Kreis der privaten Partner qualitativ und quantitativ und es wurden drei Ansätze verfolgt: die Förderung von finanztechnischem Wissen, das Scaling-up von Finanzprodukten in Entwicklungsländern (d.h. einen breiten Zu- gang zu Finanzprodukten vor allem für ärmere Bevölkerungsschichten zu fördern) und die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, zunehmend auch für Mikroversicherungsprojekte. Weitere PPDP existieren zur Entwicklung von Versicherungsprodukten (insbesondere für Agrar- und Katastrophenversicherung) in Zentralamerika und Asien oder befinden sich im Aufbau, wie zum Beispiel in Bangladesch. 5 Fördern der Transparenz 5.1 Massnahmen D.1. Der Bund setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Förderung, Harmonisierung und Verhältnismässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen ein. D.2. Der Bund unterstützt die Erarbeitung, Aktualisierung und Förderung von Instrumenten, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und weiteren Formen der Transparenz (Z.B. Verbesserung der Pro- duktinformation) über CSR-Themen auf Unternehmensebene beitragen. 5.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung Die Zusammenarbeit mit der Global Reporting Initiative im Rahmen des Projekts CSR for competitive business wurde für eine weitere Phase ab 2017 erneuert. KMU in Entwicklungs- ländern sollen dabei mittels Nachhaltigkeitsberichterstattung befähigt werden, CSR- Transparenz-Anforderungen von potentiellen Abnehmern ihrer Produkte zu erfüllen und sich 77 www.sifem.ch, SIFEM AG ist eine verselbstständigte private Gesellschaft zu 100% im Besitz des Bundes 78 www.sifem.ch/de/ueber-uns/jahresberichte/ 79 Investitionen mit sozialem und ökologischem Nutzen als auch finanzieller Erträge 80 http://scbf.ch/ 18/21 dadurch besser in globale Wertschöpfungsketten zu integrieren. Das Projekt sieht Unterstüt- zung und Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene in sechs Prioritätsländern der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz vor. Die von Regierungen initiierte Group of friends of paragraph 47 (GoF47)81 setzt sich auf in- ternationaler Ebene für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Die Schweiz engagiert sich als Mitglied der GoF47 für die Förderung und Verbreitung der Nachhaltigkeitsberichterstat- tung. Sie arbeitet zu diesem Zweck insbesondere mit GRI und UNEP zusammen. Ziel ist die Erarbeitung sowohl allgemeiner wie sektorspezifischer Anleitungen und das Bereitstellen von Anwendungsbeispielen. 2016 wurde die Studie Corporate Sustainability Reporting in the Fi- nancial Sector mit Beteiligung der Schweiz abgeschlossen. 2017 ist die Durchführung einer Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Zielgruppe KMU und 2018 einer Studie für den Rohstoffsektor geplant. Seit September 2015 unterstützt der Bund den Responsible Mining Index. Der Index sieht vor, regelmässig unabhängige Bewertungen der weltweit grössten Bergbauunternehmen be- züglich ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verantwortung vorzunehmen. Durch die Veröffentlichung der Bewertungen und von Erfolgsmodellen (best practices) wird ein po- sitiver Anreiz zur fortlaufenden Verbesserung der Geschäftspraktiken der Bergbauunterneh- men gesetzt. Der Responsible Mining Index soll erstmals Ende 2017 publiziert werden. Der Bund hat Ende 2016 in Zusammenarbeit mit Swissmem, Scienceindustries, öbu und dem WWF eine Studie zu den aktuellen Umweltzielen von Unternehmen in der Schweiz82 publiziert. Der Dialog zu weiteren freiwilligen Massnahmen für eine relevante, messbare und wirkungsvolle Zielsetzung und Berichterstattung in Grossunternehmen und KMU wird in 2017 weitergeführt. Die Bundesverwaltung verfolgt die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie83 durch die EU- Mitgliedstaaten. Um eine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu vermeiden, soll sich eine allfällige Schweizer Gesetzesvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Vorschriften der EU-Staaten orientieren. Eine Vernehmlassungsvorlage wird geprüft, sobald über die Umsetzung der EU-Mitgliedstaaten genügend Informationen verfügbar sind84. 5.3 Rohstoffe, Produkte, Konsumenteninformation Die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI)85 stellt in den teilnehmenden Förder- ländern die Transparenz der Zahlungen von Unternehmen an Regierungsstellen sicher und fördert dadurch Rechenschaft und Gouvernanz im Bergbau-, Öl- und Gassektor. Die Schweiz ist Mitglied der EITI als Supporting Country. Im Oktober 2015 fand das 30. Board Meeting auf Einladung der Schweiz in Bern statt. Im Rahmen des Anlasses organisierten die Schweiz und die EITI ein Symposium, welches Regierungen, Rohstofffirmen und zivilgesell- schaftliche Organisationen zusammenbrachte, um das Thema der Schaffung von mehr Transparenz im Rohstoffhandel zu vertiefen. An der Mitgliederversammlung der EITI in Lima im Februar 2016 wurde der Standard angepasst. Unter anderem wird die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten von Rohstofffirmen, die in EITI-Ländern tätig sind, ab 2020 obliga- torisch. Weitere Tranzparenzmassnahmen werden in von der Schweiz unterstützten Pilotpro- jekten getestet. 51 rohstoffabbauende Länder setzen derzeit den EITI Standard um. Die 81 www.globalreporting.org/information/policy/gofpara47/Pages/default.aspx 82 www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wirtschaft-konsum/publikationen-studien/studien.html 83 Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen Text von Bedeutung für den EWR, http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095&from=DE 84 Die Richtlinie der EU zur Veröffentlichung von nicht finanziellen Informationen wurde Ende 2014 verabschiedet. Die Mitglied- staaten haben zwei Jahre Zeit um die Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen. Aktueller Umsetzungsstand vgl.: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/NIM/?qid=1488268645372&uri=CELEX%3A32014L0095 85 https://eiti.org/ 19/21 Schweiz unterstützt die Bemühungen von EITI, weitere Länder als Mitglieder und damit für die Umsetzung des Standards zu gewinnen. Die Schweiz nimmt das Thema EITI systema- tisch in Treffen mit Regierungen von rohstofffördernden Entwicklungsländern auf. Ab Januar 2018 wird die Schweiz die Stimmrechtsgruppe der Europäischen Kommission, Frankreichs, Deutschlands, der Niederlande und Italiens für ein Jahr im Board der EITI vertreten. Das Bund hat 2015 Analysen zur ökologischen Relevanz von 14 in der Schweiz verarbeite- ten Rohstoffen publiziert86. Damit soll Transparenz über den Ressourcenverbrauch entlang der Wertschöpfungskette für spezifische Produkte geschaffen werden. Mit dem Ziel einer Senkung des Ressourcenverbrauchs dienen die Analysen als Grundlage zu vertieften Arbei- ten u.a. zu Torf, Textilien und Soja. Der Bund beteiligt sich an der Environmental Footprint Pilot Phase der Europäischen Kom- mission (2013-2017) mit dem Ziel, eine einheitliche europäische Methode für die Bewertung der Umweltauswirkungen von Produkten und Organisationen zu testen und zu konsolidieren. Weiter unterstützt der Bund die Entwicklung von Ökobilanzdatenbanken.87 Zwecks Konsumenteninformation unterstützt der Bund Firmen bei der Publikation von Pro- duktrückrufen indem diese auf der Internetseite www.produkterueckrufe.admin.ch publiziert werden. Weiter werden Deklarationsvereinbarungen im Sinne des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten mit Finanzhilfen an Konsumentenorga- nisationen gefördert. 86 www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wirtschaft-konsum/fachinformationen/rohstoffe.html 87 World Apparel Life Cycle Database, ecoinvent 20/21 Abkürzungsverzeichnis 10YFP Zehnjahresrahmenwerk für nachhaltiges Konsum- und Produktionsverhalten des UNO-Umweltprogrammes ALV Arbeitslosenversicherung CEDAW UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CG Corporate Governance CSR Corporate Social Responsibility EITI Extractive Industries Transparency Initiative ETHZ Eidgenössische Technische Hochschule Zürich EU-GPP AG Green Public Procurement Advisory Group FCTC Framework Convention on Tobacco Control FKI Fachkräfteinitiative GGKP Green Growth Knowledge Platform GoF47 Group of friends of paragraph 47 GPA WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen GRECO Staatengruppe des Europarates gegen Korruption GRI Global Reporting Initiative IAK Internationale Arbeitskonferenz IAO Internationale Arbeitsorganisation ICoC Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister IDAG Interdepartementale Arbeitsgruppe IFC International Finance Corporation NGO Non Governmental Organisation NKP Nationaler Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen KMU Kleine und mittlere Unternehmen öbu Verband für nachhaltiges Wirtschaften PPDP öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften PPP Public Private Partnership RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren SDG Sustainable Development Goals SERV Schweizerischen Exportrisikoversicherung SKMR Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SSF Swiss Sustainable Finance UNCAC UNO-Konvention gegen die Korruption UNCTAD United Nations Conference on Trade and Development UNEP United Nations Environment Programme UNGC United Nations Global Compact UNO United Nations Organization VöB Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen VP Freiwillige Prinzipien betreffend Sicherheit und Menschenrechte WHO World Health Organisation WTO World Trade Organisation 21/21